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Lebenswert in jedem Alter
 

Kosten & Finanzierung

Die Heimkosten werden über eine jährlich zu erstellende Kalkulation berechnet, von der Tiroler Landesregierung bewilligt und von den Verbandsgemeinden beschlossen.

Über Antrag beteiligt sich je nach Pflegestufe und Einkommen des Bewohners die zuständige Sozialhilfebehörde. Kinder sind grundsätzlich von einer Kostenbeteiligung ausgenommen, Sonderregelungen gibt es bei Übergabeverträgen, Vereinbarungen, etc .

Genaue Auskünfte erhalten Sie bei:

Doris Riser
Sekretariat und Bewohnerverwaltung
Tel. +43 (0) 5264 / 5335 - 13
sekretariatno@sonicht.sozialzentrum-mieming.at

 

 
 

Pflege & Wohngemeinschaft Mieming, Helenengarten . Föhrenweg 99 . A-6414 Mieming
Tel.: +43 (0) 5264 / 5335 . Fax: +43 (0) 5264 / 5335 - 20 officeno@sonicht.sozialzentrum-mieming.at . www.sozialzentrum-mieming.at